Nutzungsbedingungen der Maschinen- und Betriebsmittel Überwachungsplattform LubIQ


1 Allgemeines, Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für alle rechtlichen Beziehungen der Willi Schüler GmbH (nachstehend: „Öl-Schüler“ genannt), gegenüber den Nutzern ihrer als Software-as-a-Service (SaaS) angebotene Maschinen- und Betriebsmittel Überwachungsplattform „LubIQ“ unter https://app.lubiq.de  (nachfolgend als „LubIQ“ bezeichnet). Als Nutzer gilt jeder, der mit Öl-Schüler einen Vertrag zur Nutzung von LubIQ abschließt. Öl-Schüler richtet sich mit seinem Angebot ausschließlich an Unternehmen und nicht an Verbraucher.
Abweichende Vorschriften der Nutzer gelten nicht, außer Öl-Schüler hat dies ausdrücklich und schriftlich bestätigt. Individualvereinbarungen haben stets Vorrang.
Die Vertragssprache ist Deutsch. Der maßgebliche Text ist derjenige, der in der deutschen Sprache abgefasst ist.
Die Geschäftsbeziehungen zwischen Öl-Schüler und den Nutzern unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist Freiburg i.Br., soweit der Nutzer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Öl-Schüler ist auch berechtigt, den Nutzer an dessen Sitz zu verklagen.
Öl-Schüler behält sich vor, diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden den Nutzern per E-Mail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht ein Nutzer der Geltung der neuen Bedingungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Öl-Schüler wird die Nutzer in der E-Mail, die die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung dieser Frist gesondert hinweisen.
2 Leistungen von Öl-Schüler
Öl-Schüler stellt den Nutzern mit LubIQ eine Plattform zur Verwaltung von Maschinen, Überwachung von Betriebsmitteln und Dokumentation von Messwerten zur Verfügung. Öl-Schüler bietet den Nutzern hierzu auf der LubIQ-Webseite verschiedene Service-Pakete an, die sich in der Anzahl verwaltbarer Maschinen und der gewünschten Mindestvertragslaufzeit unterscheiden.
Öl-Schüler gewährleistet die Verfügbarkeit von LubIQ an den Arbeitstagen in Deutschland in der Servicezeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr. In seinem Verantwortungsbereich gewährleistet Öl-Schüler eine Verfügbarkeit während der Servicezeit von 99,2% im Monatsmittel. Verfügbarkeit ist dabei die technische Möglichkeit des Nutzers, auf LubIQ mittels Telekommunikationsleitung zuzugreifen und diese nutzen zu können. Außerhalb der Servicezeit wird die Software für den Nutzer ebenfalls zugänglich gemacht (24/7), jedoch ohne Zusicherung einer Verfügbarkeit; Öl-Schüler ist jedoch bemüht, die Verfügbarkeit auch außerhalb der Servicezeit zu gewährleisten.
LubIQ steht den Nutzern grundsätzlich rund um die Uhr zur Verfügung. Es ist jedoch nicht möglich, Computerprogramme sowie Datenverarbeitungs- oder Datenübertragungsanlagen gänzlich fehlerfrei bereitzustellen und sämtliche Fehlerquellen der Technik und des Mediums Internet auszuschließen. Die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit von LubIQ oder der übrigen verwendeten Technik kann daher nicht zugesagt werden. LubIQ ist auf mobilen Endgeräten zur Erfassung von Daten auch offline nutzbar, zur vollen Funktion und zur Synchronisierung wird allerdings eine funktionierende Internetverbindung benötigt. Für die Datenübertragung vom Nutzer zur Anwendung und zurück ist Öl-Schüler nicht verantwortlich.
Öl-Schüler kann den Zugang zu den eigenen Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, von LubIQ oder gespeicherter Daten, dies erfordern. Gleiches gilt für den vorübergehenden Ausfall der Leistung aufgrund notwendiger Betriebsunterbrechungen (Wartungsarbeiten). Ein Anspruch auf Fortbestehen der Leistungen besteht in diesen Fällen nicht, ebenso keine Minderungs- oder Schadensersatzansprüche. Öl-Schüler wird geplante Wartungsarbeiten dem Nutzer rechtzeitig vorher per E-Mail oder in der App bekannt machen, außer die vorherige Ankündigung ist im Einzelfall nicht möglich oder nicht zumutbar.
Öl-Schüler ist bemüht, seine Leistungen an aktuelle technische Entwicklungen und aktuelle Marktentwicklungen anzupassen. Öl-Schüler behält sich daher Änderungen der vereinbarten Leistungen vor, soweit solche Änderungen nicht die Kernleistungen beeinträchtigen und unter Berücksichtigung der Interessen der Nutzer für diese zumutbar sind.
3 Vertragsschluss
Für die Nutzung von LubIQ muss der Nutzer das von ihm bevorzugte Service-Paket anhand der geplanten Anzahl verwalteter Maschinen wählen und sich auf der LubIQ-Webseite registrieren. Die Registrierung erfolgt durch die Eröffnung eines Nutzerzugangs. Der Nutzer wird aufgefordert, seine E-Mail-Adresse anzugeben und ein Passwort festzulegen.
Nach Erstanmeldung erhält der Nutzer eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Erst nach dessen Bestätigen (Double-Opt-In) wird der Nutzerzugang freigeschaltet. Eine Registrierung, die ein Nutzer nicht innerhalb von einer Woche durch das Anklicken des Aktivierungslinks bestätigt, kann von Öl-Schüler gelöscht werden.
Mit der Bestätigung der Registrierung kommt zwischen Öl-Schüler und dem Nutzer ein Vertrag über die Nutzung von LubIQ zustande (nachfolgend: „Nutzungsvertrag“). Öl-Schüler bestätigt dem Nutzer den Abschluss des Nutzungsvertrages per E-Mail.
Soweit Öl-Schüler dem Nutzer ein schriftliches Angebot unterbreitet und soweit nichts anderes vereinbart ist, hält sich Öl-Schüler an das Angebot für die Zeit von 2 Wochen nach Abgabe gebunden. Im Einzelfall kann auch eine längere Bindungszeit vereinbart werden.
Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrages besteht nicht.
4 Kosten
LubIQ ist kostenpflichtig. Der Nutzer kann aus mehreren Service-Paketen mit unterschiedlichen Leistungen und Preisen wählen. Nach Anmeldung erhalten Sie automatisch einen 30-tägigen uneingeschränkten kostenlosen Zugang, der sich nach Ablauf dieser Frist automatisch in einen kostenpflichtiges Abo umwandelt.
Die Preise der jeweiligen Service-Pakete sind der Webseite zu entnehmen bzw. werden mit dem Nutzer individuell vereinbart. Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
Öl-Schüler ist berechtigt, die Nutzung der Plattform durch den Nutzer von der Zahlung der jeweils fälligen Gebühren abhängig zu machen.
Die Zahlung der monatlichen oder jährlichen Gebühren für das gewählte Service-Paket erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart ist, gegen Vorkasse durch Zahlung per Lastschrift über den Zahlungsdienstleister Stripe.
Gerät der Nutzer in Zahlungsverzug, so stehen Öl-Schüler Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Der Nutzer ist gem. § 288 Abs. 5 BGB verpflichtet, Öl-Schüler Mahnspesen in Höhe von pauschal EUR 40,00 zu erstatten; diese werden auf etwaige Kosten der Rechtsverfolgung angerechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Öl-Schüler stellt dem Nutzer stets eine Rechnung aus, die ihm in Textform (per E‑Mail) zugeht.
Es besteht die Möglichkeit über die App zwischen den möglichen Tarifen zu wechseln (Upgrade/Downgrade).
Ein Upgrade ist jederzeit möglich, ein Downgrade nur, wenn die Anzahl Maschinen innerhalb der Maximalzahl des gewünschten, neuen Tarifs liegt.
Im Falle eines Downgrades werden etwaige im Voraus bezahlte Gebühren anteilig als Guthaben angerechnet.
Überschreitet der Nutzer die von ihm gebuchte maximale Anzahl von verwaltbaren Maschinen, muss entweder in einen höheren Tarif gewechselt werden oder überzählige Maschinen sind zu löschen. Öl-Schüler ist nach Vorwarnung berechtigt, die über das Kontingent angelegten Maschinen zu sperren bzw. ein Upgrade des Tarifs durchzuführen.
5 Dauer des Nutzungsvertrags und Kündigung
Die Nutzung von LubIQ ist zeitlich unbeschränkt und beginnt mit Abschluss des Nutzungsvertrages.
Soweit nicht anders vereinbart, kann der Nutzungsvertrag von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende bzw. zum Ende des Zahlungszeitraumes (bei Jahresabo) gekündigt werden. Die Kündigung hat über die App zu erfolgen, oder schriftlich per Fax oder per E-Mail.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Öl-Schüler kann das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen, wenn der Nutzer sich mit einem Betrag in Höhe von mindestens zwei monatlichen Vergütungen in Verzug befindet.
Nach einer Beendigung des Nutzungsvertrages wird Öl-Schüler die Informationen und Daten des Nutzers löschen bzw. anonymisieren.
6 Nutzungsrechte, Pflichten des Nutzers, Haftungsfreistellung
Der Nutzer erhält mit Abschluss des Nutzungsvertrages das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des Nutzungsvertrags beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung von LubIQ in dem im Nutzungsvertrag eingeräumten Umfang.
Der Nutzer haftet für die Handlungen der von ihm angelegten Nutzer wie für eigene Handlungen.
Jeder Nutzer muss insbesondere zusichern, dass er befugt ist, LubIQ für die zu überwachenden Maschinen einzusetzen.
Jeder Nutzer ist verpflichtet, Öl-Schüler umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Zugang zu LubIQ missbraucht wurde.
Der Nutzer ist verpflichtet, außer ihn trifft kein Verschulden, auf seine Kosten Öl-Schüler von der Haftung freizustellen, schadlos zu halten und zu verteidigen gegenüber allen Forderungen, Klagen oder Prozessen Dritter gegen Öl-Schüler oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sowie gegenüber allen zugehörigen Verpflichtungen, Schäden, Vergleichen, Strafen, Bußgeldern, Kosten oder Ausgaben (darunter Anwalts- und andere Verhandlungskosten in zumutbarer Höhe), die Öl-Schüler oder seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen entstehen aufgrund oder im Zusammenhang mit einem Verstoß des Nutzers gegen diese Nutzungsbedingungen oder gegen geltende Gesetze oder Auflagen in Zusammenhang mit der Nutzung der Internetseite. In einem solchen Fall informiert Öl-Schüler den Nutzer schriftlich über derartige Forderungen, Klagen oder Prozesse. Der Nutzer hat sich soweit wie möglich an der Verteidigung gegenüber sämtlichen Forderungen zu beteiligen.
7 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte
Das Recht zur Aufrechnung steht dem Nutzer nur zu, wenn seine Gegenansprüche von Öl-Schüler anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Nutzer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
8 Systemintegrität und Störung von LubIQ
Nutzer dürfen keine Mechanismen, Software oder sonstige Scripts in Verbindung mit der Nutzung von LubIQ verwenden, die das Funktionieren von LubIQ stören könnten.
Nutzer dürfen keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der Infrastruktur zur Folge haben können.
9 Gewährleistung
Öl-Schüler leistet Gewähr für die Funktion von LubIQ im Rahmen der im Vertrag genannten Spezifikationen. Soweit Öl-Schüler dem Nutzer Online-Speicherplatz zur Verfügung stellt, ist eine verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel ausgeschlossen. Ansonsten erfolgt die Gewährleistung durch Mängelbeseitigung.
Dauert eine Störung der Leistungen von Öl-Schüler, die erheblich ist, länger als eine Woche und wird dabei ein tatsächlicher Ausfallzeitraum von mehr als einem Werktag erreicht, ist der Nutzer berechtigt, die monatlichen Gebühren ab dem Zeitpunkt des Eintritts bis zum Wegfall der Behinderung entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn
    der Nutzer aus Gründen, die dieser nicht selbst oder durch Dritte zu vertreten hat, nicht mehr auf LubIQ zugreifen und dadurch die in dem Vertrag bezeichneten Leistungen nicht mehr nutzen kann, und
    die Nutzung dieser Leistungen insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag bezeichneten Leistungen unmöglich wird oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
Bei einem Ausfall von LubIQ wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs von Öl-Schüler liegenden Störung ist die Minderung ausgeschlossen. Gleiches gilt für den Ausfall von Leistungen aufgrund notwendiger Betriebsunterbrechungen (Wartungsarbeiten).
Dem Nutzer obliegt es, aufgetretene Störungen, die ihre Ursache in dem Verantwortungs­bereich von Öl-Schüler haben können, unverzüglich anzuzeigen und Öl-Schüler bei der Feststellung der Ursachen sowie bei deren Beseitigung in zumutbarem Umfang zu unterstützen, sowie alle zumutbaren Maßnahmen zur Verhütung und Minderung von Schäden zu treffen.
10 Haftung von Öl-Schüler
Außerhalb der Gewährleistung haftet Öl-Schüler unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Öl-Schüler haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut), jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet Öl-Schüler nicht. Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellte oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von Öl-Schüler.
Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
Ist die Haftung von Öl-Schüler ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
11 Datenschutz
Öl-Schüler erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe seiner Datenschutzerklärung und der jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen.